Zinzendorf 1721

  Seelsorge

Seit den frühsten Gründungstagen Herrnhuts, war die Seelsorge für Zinzendorf zentral. Dies wird an der Art und Weise deutlich, wie er die Statuten Herrnhuts erarbeitet hatte. Die Seelsorge war für die Brüder und Schwestern institutionelle Verbindlichkeit, die in den Statuten von 1727 festgelegt wurde. Darin wurden verschiedenste seelsorgerliche Ämter festgelegt. Für Zinzendorf war klar, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seelsorgerliche Begleitung benötigten.

Basierend auf der These Zinzendorfs, dass sich Jesus Christus in jedem Menschen anders verkörpert, war für ihn klar, dass die seelsorgerlichen Methoden auch dementsprechend verschieden zu sein haben. Nicht jeder Mensch kann mit derselben Seelsorge-Methode erreicht werden, da jeder Mensch verschieden denkt, vor allem was Glaubensdinge angeht.

1727 wurden aufgrund der Frömmigkeits-Differenzen unter den Herrnhutern die sogenannten Seelsorge-Banden eingerichtet. Diese bestanden aus zehn bis fünfzehn Gemeindemitgliedern, die sich freiwillig zusammenfanden um aneinander Seelsorge zu üben. Wesentlich für das Gelingen dieser Institution waren die Freiwilligkeit der Beteiligung und das gegenseitige Vertrauen untereinander.

Die Banden-Treffen fanden meistens wöchentlich statt und dauerten in der Regel eine Stunde. Neben Themata, die die Seele betrafen, hatten auch Gespräche über das alltägliche Gemeindeleben Platz. Diese Zusammenkünfte stärkten das Zusammengehörigkeitsgefühl der Herrnhuter und führten zum Resultat, dass Einsamkeit in Herrnhut zum Fremdwort wurde. Die Banden wurden später in spezialisierte Gruppen aufgeteilt: nach Geschlecht, Alter, in Chöre der Eheleute, ledige Brüder, ledige Schwestern, Kinder, Witwen und Witwer.

Zinzendorfs Aufteilung der Banden nach Geschlechtern erklärt Erich Beyreuther so:

"So rein auch ihre Begegnung gewesen war, Zinzendorf erkannte, wie unheimlich nahe Gefühlserschütterungen und Eros beieinander liegen und dass mit dem religiösen Gefühl der Eros zugleich wach werden kann. Von da aus hat er in steigender Klarheit die Mitarbeit der Frau in der Seelsorge am weiblichen Geschlecht gefordert und in seiner Streiterschar eingebaut."

Den Banden standen die Bandenhalter vor, die für die Seelsorge in ihrer Gruppe verantwortlich waren und zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Diese Stellung war jederzeit kritisierbar. Sie konnten von anderen Bandenmitgliedern in ihrer Funktion abgelöst werden. Die Bandenhalter waren zur Teilnahme an der Bandenkonferenz verpflichtet. Diese Konferenz ist mit der heutigen Supervision vergleichbar. Die Bandenhalter wurden so zu Seelsorgern ausgebildet. Das Ziel des Bandenlebens war, das Heranwachsen der Mitglieder zu reifen geistlichen Persönlichkeiten zu fördern. Seelsorgerliche Anliegen, die man nicht in die Runde einbringen wollte, konnte man dem Bandenhalter schriftlich mitteilen.

Nach 1736 zerbrachen die Banden, weil man begonnen hatte, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach geistlichen Reifegraden einzuteilen. Dazu äusserte sich der Graf so:

"Sobald man Seelen distinguirt, so hören die Banden auf… Das ist aber keine Bande, wo man einander censirt, oder wo man befürchten muss, dass einer oder der andere verwundet wird. Denn da geht man gewiss auseinander, ohne auf was Solides zu kommen. Eine Bande muss aus lauter Confidenten bestehen, die das Zutrauen zu einander haben, dass sie alles in der Bande reden können, ohne an der Freundschafft etwas zu verlieren. Hat einer was zu erinnern, und es ist was serieuses, so wird er gehört; wenn es aber nur eine Schwachheit ist, so bekennt er es auch selber. Sobald der erste Stich auf jemanden gegeben wird, so ist die Bande aus."

In den Banden wurde niemand gezwungen etwas zu sagen; jeder und jede hatte die Möglichkeit bei Bedarf in aller Offenheit ihre Anliegen in die Bande einzubringen.

 
© Anita Zimmerling Enkelmann 1998-2005